Als Strafverteidiger stehe ich Ihnen zur Seite im
- allgemeinen Strafrecht
- Jugendstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Bußgeldbescheide wegen Rotlichtverstoßes, Geschwindigkeitsüberschreitung etc.)
- VerkehrsSTRAFrecht (z.B. Unfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrt, Nötigung im Straßenverkehr, Gefährlicher Eingriff in den
Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis u.ä.)
- Fall einer Pflichtverteidigung
- Fall der Untersuchungshaft
- gesamten Bundesgebiet
Hinweis:
Meine Kanzlei ist auf die Verteidigung und Vertretung von Beschuldigten spezialisiert. Für den Fall des Vorliegens einer Vertretung als Geschädigte(r) von Straftaten
kann ich Sie gern an eine in diesem Bereich spezialisierte Kanzlei vermitteln.