Als Strafverteidiger stehe ich Ihnen zur Seite im

  • allgemeinen Strafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Bußgeldbescheide wegen Rotlichtverstoßes, Geschwindigkeitsüberschreitung etc.)
  • VerkehrsSTRAFrecht (z.B. Unfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrt, Nötigung im  Straßenverkehr, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis  u.ä.)
  • Fall einer Pflichtverteidigung
  • Fall der Untersuchungshaft
  • gesamten Bundesgebiet

 

 

Hinweis:

Meine Kanzlei ist auf die Verteidigung und Vertretung von Beschuldigten spezialisiert. Für den Fall des Vorliegens einer Vertretung als Geschädigte(r) von Straftaten kann ich Sie gern an eine in diesem Bereich spezialisierte Kanzlei vermitteln.

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© Rechtsanwalt Alexander Richter, Torstr. 61, 10119 Berlin